Abschreibungen, grundsätzlich = Abschreibungen die ERSTE
05.12.2018
Abschreibungen, grundsätzlich = Abschreibungen die ERSTE

Gleich, ob Sie in ein Museum gehen oder  in einem Krankenhaus behandelt werden oder eine Gebühr in einem Amt bezahlen, möglicherweise werden Sie sich fragen, was Sie dort eigentlich genau mit Ihrem „Geld" bezahlen. 

 

Nun, zunächst einmal sind es die Personalkosten (der Personalaufwand). In vielen Bereichen insbesondere des Sozial- und Kultursektors haben wir einen Personalkostenanteil von 70, 80 oder noch mehr Prozent. D.h. also, bei 75% gehen 75 Cent von jedem Euro, den Sie zahlen,  in die Finanzierung von Personal. Sie tragen mit Ihrem Entgelt (= Entschädigung, die für z.B. für eine Dienstleistung bezahlt wird ) die Arbeit, die Menschen dort erbringen. Sie zahlen ein Teil der Gehälter, die diese erhalten. Einfach gesagt, müssen die Entgelte, die insgesamt im Januar gezahlt werden, auch u.a. dafür ausreichen, um die Gehälter im Januar zu finanzieren.

 

Und die restlichen Cent. Die verteilen sich auf viele Kostenpositionen (Aufwandspositionen) je nach Branche, z.B. Lebensmittel, Versicherungen, Hilfsmittel etc. Man spricht von Sachkosten (Sachaufwand).

 

Zu letzteren gehören auch die Abschreibungen, geschätzt etwa 1 - 5% der gesamten Kosten (des Aufwandes). Abschreibungen für das Gebäude, für die Einrichtung des Gebäudes, die Heizung, die Küchengeräte, die Möbel, die EDV Ausstattung aber auch für Rollstühle oder eine Alarmanlage im Museum etc. 

 

Was haben alle diese Güter, die zuvor aufgezählt sind, gemeinsam? Es sind sogenannte Gebrauchsgüter (man spricht von Anlagegütern und insgesamt dem Anlagevermögen). Der Gegensatz sind Verbrauchsgüter (man spricht vom Verbrauchsvermögen und insgesamt dem Umlaufvermögen). Verbrauchsgüter wie z.B. Reinigungsmittel werden verwendet und damit sind Sie verbraucht. Gebrauchsgüter werden in der Regel über Jahre genutzt. 

 

Mit der Abschreibung wird nun der Werteverzehr der Gebrauchsgüter abgebildet. Die Anschaffungskosten werden über die Jahre der Nutzung verteilt. Sie werden über die Entgelte zurückverdient. Und sie sind so kalkuliert, dass am Ende der Nutzung, wenn das Anlagegut also verkauft oder verschrottet wird, ein neues gekauft werden kann.

 

Damit es weitergeht. Damit der Fortgang des Unternehmens gesichert ist. 

 

D.h. Sie zahlen auch einen Entgeltanteil für die Gebrauchsgüter. Einen Anteil, der vom Unternehmen zurückgelegt wird, damit, wenn das Anlagegut verbraucht ist,  es wieder neu beschafft werden kann.

 

Näheres dazu siehe in auf http://think4future.de/studium/veranstaltungsliste/11 zur Verfügung gestellten bzw. angezeigten Materialien.

 

Und zum Schluss ein ganz einfaches Beispiel: 

 

Ich verkaufe Regenschirme / Sonnenschirme je nach Wetter in der Stadt, z.B. am Bahnhof. Dafür habe ich mir einen (bitte googeln) Verkaufsstand / Marktstand  gekauft. Kosten 700,00 Euro brutto. Nehmen wir an, ich sei nicht umsatzsteuerpflichtig. Ich schaue nun in der AfA Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter nach. 

 

Nämlich hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/2000-12-15-afa-103.pdf;jsessionid=16276A9CC00A075F96BE5965C5884484?__blob=publicationFile&v=3  -  oder googeln: „AfA Tabelle allgemein verwendbare Anlagegüter". 

 

Dort finden Sie unter 6.17 Verkaufsbuden, Verkaufsstände eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 8 Jahren. Also wird die Bude auf 8 Jahre abgeschrieben, der jährliche Werteverzehr ist also 800,00 € / 8 Jahre = 100,00 € pro Jahr bei linearer Abschreibung.

 

Und genau diese 100,00 € berücksichtige ich wie viele andere Positionen bei der Kalkulation meiner Leistung. Wenn ich richtig kalkuliere, verdiene ich so pro Jahr auch die 100,00 Euro. Wenn ich diese zurücklege (im Fachjargon spricht man von Rücklage), so habe ich nach 8 Jahren 800,00 Euro verdient, um eine neue Bude zu kaufen und mit meinem Geschäft weiterzumachen. 

 

Anders ausgedrückt, Wert und Rücklage verändern sich gegenläufig wie folgt:

 

Anfang 1. Jahr  - Anschaffung, deshalb Wert der Bude = 800,00 €

Ende 1. Jahr - Abschreibung 100,00 => Wert der Bude = 700,00 € und Rücklage = 100,00 €

Ende 2. Jahr - Abschreibung 100,00 => Wert der Bude = 600,00 € und Rücklage = 200,00 €

Ende 3. Jahr - Abschreibung 100,00 => Wert der Bude = 500,00 € und Rücklage = 300,00 €

Ende 4. Jahr - Abschreibung 100,00 => Wert der Bude = 400,00 € und Rücklage = 400,00 €

Ende 5. Jahr - Abschreibung 100,00 => Wert der Bude = 300,00 € und Rücklage = 500,00 €

Ende 6. Jahr - Abschreibung 100,00 => Wert der Bude = 200,00 € und Rücklage = 600,00 €

Ende 7. Jahr - Abschreibung 100,00 => Wert der Bude = 100,00 € und Rücklage = 700,00 €

Ende 8. Jahr - Abschreibung 100,00 => Wert der Bude = 000,00 € und Rücklage = 800,00 €

Anfang 9. Jahr - Neuanschaffung, deshalb Wert der Bude = 800,00 €, Rücklage = 0,00 €

(unterstellt, dass sich der Preis nicht verändert und genügend Umsatz erreicht wird, um die Rücklage zu bilden … )

 

Klar, der Betrag der für die jährliche Abschreibung auf einen Schirm kalkuliert wird, ist relativ klein. Aber auch das Geld muss verdient werden, damit ich die Anschaffungskosten für die Bude zurückverdiene und mir eine neue Bude leisten kann, wenn die alte nicht mehr genutzt werden kann, hier vorausgesetzt nach 8 Jahren.

 

Verstanden? - sonst melden: werner.heister@hs-niederrhein.de

 

Beste Grüße und machen Sie sich immer mal wieder Gedanken dazu, welche Güter im beruflichen etc. Umfeld wohl alle Jahr für Jahr abgeschrieben werden.