Abschreibungen, Refinanzierung = Abschreibungen die ZWEITE
11.12.2018
Abschreibungen, Refinanzierung = Abschreibungen die ZWEITE
Ja, die Infrastruktur in Deutschland ist mancherorts marode, so immer wieder öffentlich diskutiert, z.B. gestern im Fernsehen https://www.n-tv.de/politik/Warum-ist-unsere-Infrastruktur-so-kaputt-article20766020.html. Der Fachbegriff: Es ist ein Investitionsstau entstanden. Und der Stau baut sich nicht ab. Er wird immer größer. Gehen Sie doch offen Auges einmal durch die Stadt, eine Schule, eine Hochschule, ein Krankenhaus. Dann sehen Sie viele Güter (alles Gebrauchsgüter, Anlagevermögen), in die investiert werden müsste. Politisch nicht gewünscht oder nicht realisiert?
 
Nun, hinter den politischen Entscheidungen stehen häufig betriebswirtschaftliche Fehler. Der Investitionsstau wird nicht weniger, weil Mittel zur Refinanzierung fehlen bzw. an anderer Stelle verbraucht werden. Wie gesagt, an den Ecken, an denen reinvestiert werden müsste, handelt es sich im Regelfall um Anlagegüter. Und Anlagegüter werden in der doppelten Buchführung durch die Abschreibungen refinanziert, die durch die z.B. Umsätze erwirtschaftet werden. Die Mittel zur Refinanzierung müssen aber Rücklagen zugefügt werden bzw. optimalerweise planerisch ins Auge genommen werden. 
 
In großen Unternehmen und öffentlichen Institutionen sind Mitarbeiter, ja manchmal ganze Abteilungen damit beschäftigt, flüssige Mittel für Investitionen vorzusehen und Planungen vorzunehmen, um zu erkennen und gewährleisten, dass flüssige Mittel für weitere anstehende Investitionen im Moment der Reinvestition zur Verfügung stehen. 
 
Aber das gilt auch für ganz kleine Unternehmen. Wenn sich z.B. in einer Stadt eine kleine Filmbühne befindet, so hat diese vermutlich eine Lichtanlage. Und die ist x Jahre abzuschreiben, auswendig weiss ich das nicht, brauchen Sie auch nicht :-) . Schauen wir einmal beim Finanzministerium nach. Googeln Sie „Lichtanlage AfA Tabelle“ (AfA ist der steuerrechtliche Begriff für die Abschreibung und bedeutet: Absetzung für Abnutzung). Ich nutze die Tabelle"AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Fernseh-, Film- und Hörfunkwirtschaft“ . https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/1991-07-28-afa-8.pdf?__blob=publicationFile&v=3 . Ich finde "5.9 Lichtsteuer- und  -überwachungsanlagen, 5 Jahre =  20% linearer Abschreibungssatz“. Also muss diese Filmbühne über 5 Jahre Mittel zurücklegen, damit die Anlage nach 5 Jahren erneut beschafft werden kann. So geht es! Viel Erfolg dabei.